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Unsere Schule

Wir sind für euch da

Schulleitung

Petra Stumpf

Schulleiterin

T: 0 26 23 / 60 74 780

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Susanne Letschert

Konrektorin

T: 0 26 23 / 60 74 780

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Verwaltung

Olivia Schmitt

Sekretärin

T: 0 26 23 / 60 74 780

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Amelie Oslislok

FSJ

Lennard Ferger

FSJ

Kollegium

Schulelternbeirat - Schuljahr 2022 / 2023


Schulelternsprecherin

Olga Gall

Schulelternsprechervertreter

Martin Kreutzberger


Mitglieder des Schulausschusses

Olga Gall (2b), Julia Molitor (4b)


Mitglieder des Schulbuchausschusses

Stefanie Bauer (4c), Stefanie Krätz (3d), Daniela Schembeck (4b)


Mitglieder des Schulelternbeirates:

Name Klasse
Müller, Nicole 3a
Gall, Olga 3b
Wolf, Carsten 2b
Kreutzberg, Martin               1d/4c
Hardy, Jasmin 1d

Stellvertretende Mitglieder des Schulelternbeirates:

Name Klasse
Haubert, Silvia 3b
Goldhausen, Kathrin 3a
Cobénus, Andrea 1c
Ludwig, Jaqueline 2d
Schallenberg, Robert             3a/3b
Klassenvertretungen und ihre Aufgaben

Die Vertretungen der Eltern in den einzelnen Klassen werden jeweils nach der Wahl innerhalb der Klasse bekanntgegeben. Sie finden sie nicht auf der Webseite.

Aufgaben des Schulelternbeirat (SEB)

Aus dem Landesgesetz über Schulen von Rheinland-Pfalz
§ 40 Schulelternbeirat

(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.

(4) Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei

     1. Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen,

     2. der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,

     3. Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,

     4. der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften),

     5. Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler,

     6. Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schülerbücherei,

     7. der Festlegung der beweglichen Ferientage.

(5) Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen

     1. die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung,

     2. die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,

     3. die Einbeziehung der Schule in einen Schulversuch,

     4. die Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,

     5. die Organisation von Unterricht und außerunterrichtlicher Betreuung in der Ganztagsschule,

     6. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Durchführung außerunterrichtlicher
         schulischer Veranstaltungen,

     7. die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die außerschulische Benutzung der Schulgebäude
         und Schulanlagen, die Aufstellung von Grundsätzen der Schule für den Unterrichtsausfall bei
         besonderen klimatischen Bedingungen, die Aufstellung der Hausordnung.

(6) Der Zustimmung des Schulelternbeirats bedürfen folgende Maßnahmen der Schule:

     1. Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind,
         um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen,

     2. Aufstellung von Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebots,

     3. Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben,

     4. Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes,

     5. Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten,

     6. Einführung und Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit,
         soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind,

     7. Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Austausch von
         Schülerinnen und Schülern,

     8. grundsätzliche Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des
         Jugendschutzes in der Schule.

Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann die Schulleiterin oder der Schulleiter oder der Schulelternbeirat die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der Schulaufsicht bleiben unberührt.

Ein herzliches Dankeschön an alle Eltern, die sich für die Elternvertretung zur Verfügung gestellt haben und damit das Schulleben unterstützen und mitgestalten!